Neu im DJ Pool: Lissat & Khetama x Inusa Dawuda - More Than Love

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    • Neu im DJ Pool: Royal Player DJs feat. Marina Ferdinand - You've Got The Love

    • Bild "Royal Player DJ´s" wurde im Jahr 2010 von "Marc" gegründet. Zunächst bestand „Royal Player DJ´s aus 3 DJ´s, die vor allem im Raum Stuttgart in den unterschiedlichsten Clubs auflegten. Die Nachfrage nach den DJ´s stieg rasant und die Sehnsucht nach eigenen Tracks wurde vor allem bei dem Kopf der DJ´s, „Marc“ immer stärker. Da es im ersten Jahr noch keine Musikproduktionen gab, legten die talentierten DJ´s weiter gemeinsam auf.

      Im Jahr 2012 begann die Arbeit an eigenen Produktionen. Sämtliche Ideen aus den letzten Jahren wurden nun in 3 Jahren aufgearbeitet. Veröffentlicht wurde aus verschiedenen Gründen nie. Erst im Jahr 2015 wendete sich Marc erstmalig mit seinen Ideen an das Plattenlabel „Lacave-Records“. Die Crew war und ist begeistert von Royal Player DJ´s und unterstützten die Kreativität der Band. Anfang 2016 übernahm das Label die Produktionen, Betreuung und Vermarktung der Royal Player DJ´s. Entstanden sind nun bereits 6 Tracks, welche sich in Produktion befinden. Die Coverversion von „You´ve Got The Love“ kam nicht nur bei dem „ angetesteten Publikum" sehr gut an, sondern auch bei diversen weiteren Produzenten, wie „Sonny Vice“ (Guru Projekt) und DJ M4G (jahrelanger Blackbeats FM DJ). Die beiden Produzenten arbeiteten ebenfalls an dem Projekt und heraus kamen 2 völlig unterschiedliche neue Versionen von „You´ve Got The Love“, die wir euch nicht vorenthalten möchten. Die Stimme der Single gehört „Marina Ferdinand“. Marina ist Mitglied der Band „Engelsgleich“ und tobt sich selbst im elektronischen Bereich bei Acts, wie. „Marcelos Pi“, mit eigenen Kompositionen aus.

      Royal Player DJ´s und Marina Ferdinand gehen heute mit „You´ve Got The Love“ an den Start. Eine Coverversion des Hits, die es in dieser Interpretation noch nicht gegeben hat. Das dazugehörige Musikvideo wurde von dem Plattenlabel auf dem Olympia Fernsehturm gedreht.



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    • 10.11.2016, 23:54 Uhr
    • Lidl You Streaming: Deezer und Maxdome deutlich günstiger

    • Bild Lidl You – Nach Aldi steigt auch der Lebensmitteldiscounter Lidl in das Geschäft mit den Streamingangeboten ein und bietet mit Lidl You eine günstige Musik- und Film-Flatrate an. Hinter den beiden Angeboten stehen die beiden etablierten Anbieter Deezer und Maxdome, die über Lidl You deutlich günstiger erhältlich sind. Seit etwas mehr als einem Jahr bietet Aldi mit Aldi life einen eigenen Musikstreamingdienst an. Das Angebot basiert auf dem Premiumdienst Napster, ist jedoch um einiges günstiger erhältlich als das Original. In einem Test offenbarte sich Aldi life tatsächlich als günstige Alternative zum höherpreisigen Napster-Angebot.

      Quelle und hier weiterlesen:

      https://goo.gl/90pPBC
    • 03.11.2016, 15:22 Uhr
    • Neu im DJ Pool: Sven Kuhlmann - Sky Message

    • Bild Sven Kuhlmann, a Schleswig Holstein based Producer, Remixer and DJ, presents his new track SKY MESSAGE (Lifted House/ olavbelgoe.com).

      Sven is also Part and Producer of many other Music Projects such as Sven & Olav, Crazy Krauts, Berlin Minimal Underground, Albers Kuhnhart and many other... incl. different Dance Charts entries, Radio Airplay (for example Radio Fritz Berlin & Sunshine Live) and TV (RTL 2 Berlin Tag & Nacht).

      Enjoy the atmosphere and dance the sky away... Sky Message give you the chance...



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    • 01.11.2016, 23:10 Uhr
    • Neu im DJ Pool: Detuned Nation - La Chica

    • Bild Detuned Nation alias DJ Nation war bereits in den 90ern international als DJ/Produzent unterwegs und produzierte bereits einen Song als Co Producer. Detunded Nation geht bei seinen Songs zurück bis in die 70, 80 und 90er. Er mischt die aktuellen Vibes und Sounds dazu und fertig ist der Detuned Nation Style 2k16. Er saß bereits auch bei den Remixen von Jane Doe's "Knight Rider" an den Reglern. Dieser Track ist aktuell in den Charts platziert und wird weltweit promotet.



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    • 01.11.2016, 19:27 Uhr
    • GEMA unterzeichnet Lizenzvertrag mit YouTube

    • Bild Am 1. November 2016 haben die GEMA und die Online-Plattform YouTube einen Lizenzvertrag unterzeichnet. Die Einigung wurde nun möglich, da sich beide Seiten nach sieben Jahren zum ersten Mal auf Konditionen einigen konnten. Mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung wird die Vergangenheit ebenso abschließend geregelt wie die künftige Laufzeit des Vertrages. Damit werden die Mitglieder der GEMA endlich an dem wirtschaftlichen Erfolg der Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf der Online-Plattform beteiligt – ein Meilenstein.

      Wir sind davon überzeugt, dass Ihr Engagement einen entscheidenden Beitrag dazu geleistet hat, dass diese Einigung möglich wurde. Durch Ihren Einsatz für die Belange der Kreativschaffenden in Europa konnte eine breite gesellschaftliche und politische Debatte über die Rolle und Verantwortung von Online-Plattformen entfacht werden. So entstand zunehmend ein Konsens, dass Online-Plattformen wie YouTube die Urheber der von ihnen genutzten Werke fair an den Erlösen beteiligen müssen. Und dank Ihrer Unterstützung konnten wir den Verhandlungen und der rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Google Tochter YouTube über die Jahre hinweg standhalten. Der langjährige Einsatz hat sich also gelohnt. Endlich erhalten unsere Mitglieder wieder eine Vergütung für ihre auf YouTube öffentlich zugänglich gemachten Musikwerke. Dieser Erfolg bestärkt uns darin, uns weiterhin aktiv für eine angemessene Vergütung der Kreativen einzusetzen.

      Denn weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA zur Lizenzschuldnerschaft der Online-Plattform. Während die GEMA die Online-Plattform in der Pflicht sieht, die genutzten Urheberrechte zu lizenzieren, rückt YouTube nach wie vor nicht von seinem Standpunkt ab, dass nicht YouTube für die Inhalte verantwortlich sei, sondern die Uploader. Hier ist die Politik mehr denn je gefordert, einen fairen Rechtsrahmen zu schaffen, um den Wertetransfer zugunsten der Plattformbetreiber und zulasten der Musikschaffenden zu beseitigen. Der wirtschaftliche Wert kultureller und kreativer Werke muss auch den Schöpfern der Werke zugutekommen. Es muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung gegenüber Plattformbetreibern durchzusetzen.


      Die wichtigsten Fakten im Überblick

      Vertragslaufzeit: Die zwischen der GEMA und YouTube abgeschlossene Vereinbarung gilt ab dem 1. November 2016. Der Vertrag läuft bis zum 30. April 2019. Der Vertrag deckt auch den vertragslosen Zustand vollständig ab, der seit April 2009 bestand. Die GEMA hatte es zu einer Bedingung für den Vertragsschluss gemacht, dass sie Vergütungen erhält, die sie als Abgeltung für die Vergangenheit an ihre Mitglieder verteilen kann.

      Vertragsinhalte: YouTube schließt Verträge nur unter der Bedingung ab, dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung abgeschlossen wird. Die GEMA hat in den Vertragsverhandlungen darauf gedrängt, möglichst große Teile der Vereinbarung von der Vertraulichkeit auszunehmen. Gegenüber ihren Mitgliedern darf die GEMA daher auch wesentliche Parameter des Vertrages kommunizieren. So wird es unter anderem möglich sein, den Mitgliedern im Zuge der Verteilung die gewohnten Informationen zur Verfügung zu stellen.

      Vertraglich vereinbarte Vergütung: Der Vertrag umfasst eine prozentuale Beteiligung sowohl an den Werbeerlösen, als auch an den zukünftigen Abonnementerlösen, die YouTube mit der Nutzung urheberrechtlich geschützter Musikwerke erwirtschaftet. Darüber hinaus sind durch die Vereinbarung sowohl eine Minimumgarantie (minimum guarantee) als auch eine Set-upfee abgedeckt, die die GEMA als Kompensation für den vertragslosen Zustand verwenden wird, der seit April 2009 bestand.

      Ausschüttung der Einnahmen an die Mitglieder: YouTube wird der GEMA ab sofort regelmäßig Nutzungsmeldungen nach vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards übermitteln. Die aus der Musiknutzung erzielten Erträge werden dann gemäß dem Verteilungsplan der GEMA an die Mitglieder verteilt.

      Laufende gerichtlichen Verfahren: Die Verfahren werden in beiderseitigem Einvernehmen beigelegt. Dies gilt für das Unterlassungsverfahren (Revision gegen das Urteil des OLG Hamburg) und das Schadensersatzverfahren (Revision gegen das Urteil des OLG München). Die bereits ergangenen Urteile werden nicht rechtskräftig. Das Urteil zu den GEMA-Sperrtafeln ist hingegen bereits rechtskräftig. Dessen Wirksamkeit bleibt von der Vereinbarung unberührt. Beide Parteien vertreten jedoch weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen in Hinblick auf die Lizenzschuldnerschaft. YouTube geht davon aus, dass keine Verpflichtung zum Abschluss eines Lizenzvertrages besteht. Die GEMA vertritt weiterhin die Auffassung, dass YouTube Lizenzschuldner ist. Nach wie vor können sich Online-Plattformen auf eine unklare Rechtslage berufen und erzielen mit der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke hohe wirtschaftliche Umsätze, ohne die Urheber dafür zu vergüten. Hier ist die Politik mehr denn je gefordert, einen fairen Rechtsrahmen zu schaffen. Klare rechtliche Verhältnisse herrschen hingegen für Online-Plattformen wie Spotify, Amazon, GooglePlay, AppleMusic etc., mit denen die GEMA Vereinbarungen zu angemessenen Bedingungen abschließen konnten.

      Sperrtafeln: Ab sofort entfallen die sogenannten Sperrtafeln weitgehend. Die von YouTube eingesetzten Sperrtafeln für das von der GEMA vertretene Repertoire wird es während der Vertragslaufzeit nicht mehr geben. Grundsätzlich ist es natürlich möglich, dass YouTube weiterhin Sperrtafeln schaltet, wenn beispielsweise nicht von der GEMA vertretene Rechteinhaber, wie etwa Plattenlabel, den Einsatz ihrer Musikwerke untersagen.
    • 01.11.2016, 15:40 Uhr
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